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ENA Energienetze Apolda GmbH

Ihr regionaler Netzbetreiber

Grafik Messtellenbetrieb

Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys)

Information nach § 37 Abs 1. Messstellenbetriebsgesetz - Bekanntgabe der zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Information nach § 37 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz Ankündigung des Rollouts mit modernen Messeinrichtungen im Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH
Der veröffentlichte Messstellenvertrag kann mit dem Lieferanten oder mit dem Anschlussnutzer abgeschlossen werden.

Wird der veröffentlichte Messstellenvertrag nicht vom Lieferanten oder vom Anschlussnutzer abgeschlossen, kommt gemäß § 9 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz ein Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer dadurch zustande, dass dieser Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung über einen Zählpunkt entnimmt. Der Messstellenvertrag kommt auch in diesem Fall zu den Bedingungen des veröffentlichten Messstellenvertrags zustande. Abweichend hiervon erhält der Anschlussnutzer eine jährliche Abrechnung in Papierform.
Messstellenrahmenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz
gültig bis 30.06.2026
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Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Anlage a: Preisblatt des Messstellenbetreibers gültig ab 01.01.2026
Anlage b: Kontaktdatenblatt Messstellennutzer=Lieferant/Messstellenbetreiber
Anlage c: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz gültig ab 01.07.2026
(Hier klicken, um Liste zu öffnen)
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz für Lieferanten (MSV-LF)
Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz für Anschlussnutzer/-nehmer und Anlagenbetreiber (MSV-AN)
Anlage a: Formblatt nach § 54 MsbG
Anlage b: Preisblatt des Messstellenbetreibers gültig ab 01.01.2026
Anlage c: Kontaktdatenblatt
Messstellennutzer=Lieferant/Messstellenbetreiber
Anlage d: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Sonstige Formulare:
SEPA-Lastschriftmandat ENA MSB
Häufig gestellte Fragen zur modernen Messeinrichtung (mMe)
Folgende Möglichkeiten haben Sie um Ihre PIN für Ihre moderne Messeinrichtung (mME) ganz schnell und einfach anzufordern, wir senden Ihnen diese dann per Post zu.
  • per Mail an ObscureMyEmailPIN oder
  • per Telefon unter 03644/50289928.
Dafür benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
  • Zählernummer
  • Anschrift Verbrauchsstelle
  • Name
Bedienung moderne Messeinrichtung Typ E320 Landis & Gyr
Bedienung moderne Messeinrichtung Typ EasyMeter Q3AA 1174/3174
Bedienung moderne Messeinrichtung Typ DZG Metering DVS74/DWS74
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