Netznutzungsentgelte Gas
Vorläufige Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2025
Die ENA Energienetze Apolda GmbH betreibt innerhalb der Gemarkung Apolda, Oberroßla, Rödigsdorf, Herressen-Sulzbach, Oberndorf, Utenbach, Niederroßla, Zottelstedt und Mattstedt Gasnetze und stellt diese auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.
Gemäß § 20 der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr Entgelte für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Kalkulation richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungs-verordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der GasNEV.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2025 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 kalkuliert.
Die vorläufigen Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2025 können Sie dem nachfolgend aufgeführten vorläufigen Preisblatt entnehmen. Berücksichtigt wurden darin die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2025.
Anhand unseres vorläufigen Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante vorläufige Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Wir weisen darauf hin, dass uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen noch nicht vorlagen:
Aus diesem Grund sowie aufgrund weiterer neuer Erkenntnisse behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2024 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.
Gemäß § 20 der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr Entgelte für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Kalkulation richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungs-verordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der GasNEV.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2025 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 kalkuliert.
Die vorläufigen Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2025 können Sie dem nachfolgend aufgeführten vorläufigen Preisblatt entnehmen. Berücksichtigt wurden darin die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Erkenntnisse zur Bestimmung der Erlösobergrenze für das Jahr 2025.
Anhand unseres vorläufigen Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante vorläufige Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Wir weisen darauf hin, dass uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen noch nicht vorlagen:
- Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2025.
- Beschlüsse und Festlegungen für die Ermittlung der Erlösobergrenze 2025 durch die Regulierungsbehörden.
- Sonstige regulatorische oder gesetzliche Vorgaben.
- Mögliche Vorgaben oder Erkenntnisse zur Anpassung von Verbrauchsmengen.
Aus diesem Grund sowie aufgrund weiterer neuer Erkenntnisse behalten wir uns bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten vor, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2024 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.
Konzessionsabgabe – Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden 0,22 ct/kWh und für Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an unseren Service in Apolda
Heidenberg 52
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 50 28 99 28
Telefax: 0 36 44 / 50 28 99 01
eMail: ObscureMyEmailFragen
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden 0,22 ct/kWh und für Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an unseren Service in Apolda
Heidenberg 52
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 50 28 99 28
Telefax: 0 36 44 / 50 28 99 01
eMail: ObscureMyEmailFragen
Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2024
Die ENA Energienetze Apolda GmbH betreibt innerhalb der Gemarkung Apolda, Oberroßla, Rödigsdorf, Herressen-Sulzbach, Oberndorf, Utenbach, Niederroßla, Zottelstedt und Mattstedt Gasnetze und stellt diese auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.
Die Kalkulation richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungs-verordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der GasNEV.
Die für das Jahr 2024 geltenden Netzentgelte für das Erdgasnetz von ENA Energienetze Apolda GmbH haben sich gegenüber den bekannt gegebenen vorläufigen Netzentgelten nicht geändert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens 31.12.2023 ergeben können.
Die Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2024 können Sie dem nachfolgenden Preisblatt entnehmen.
Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben – soweit nicht anders ausgewiesen – sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.
Anhand unseres Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Abrechnungsrelevant sind die Netzentgelte inklusive vorgelagertes Netz.
Entsprechende Beispielrechnungen finden Sie auf dem Preisblatt.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Die Kalkulation richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Anreizregulierungs-verordnung, hier insbesondere § 17 ARegV sowie der GasNEV.
Die für das Jahr 2024 geltenden Netzentgelte für das Erdgasnetz von ENA Energienetze Apolda GmbH haben sich gegenüber den bekannt gegebenen vorläufigen Netzentgelten nicht geändert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens 31.12.2023 ergeben können.
Die Entgelte der ENA Energienetze Apolda GmbH ab dem 01.01.2024 können Sie dem nachfolgenden Preisblatt entnehmen.
Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben – soweit nicht anders ausgewiesen – sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.
Anhand unseres Preisblattes haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt zu ermitteln. Abrechnungsrelevant sind die Netzentgelte inklusive vorgelagertes Netz.
Entsprechende Beispielrechnungen finden Sie auf dem Preisblatt.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Konzessionsabgabe – Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden 0,22 ct/kWh und für Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an unseren Service in Apolda:
Heidenberg 52
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 50 28 99 28
Telefax: 0 36 44 / 50 28 99 01
eMail: ObscureMyEmailFragen
Entsprechend Konzessionsabgabenverordnung (KAV) beträgt für Gemeinden bis 25.000 Einwohner die Konzessionsabgabe für Tarifkunden 0,22 ct/kWh und für Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh.
Die ENA Energienetze Apolda GmbH behält sich auch vor, die Netznutzung bei Problemen in der technischen Betriebsführung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.
Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an unseren Service in Apolda:
Heidenberg 52
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 50 28 99 28
Telefax: 0 36 44 / 50 28 99 01
eMail: ObscureMyEmailFragen