Einzug, Auszug und Lieferantenwechsel - Was muss ich beachten?
Bei diesen Vorgängen sind einige Dinge zu beachten, die wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt haben.
Hier können Sie ihre Änderungsmeldung übermitteln
Einzug
Sie haben eine neue Wohnung oder ein neues Haus gemietet bzw. gekauft. Für die Strom-/Gasversorgung müssen Sie nun Ihren Wunschlieferanten selbständig wählen und mit der Belieferung beauftragen. Für die Beauftragung müssen Sie ihrem Strom/Gaslieferanten nachfolgend aufgelistete Informationen übermitteln:
Der von Ihnen gewählte Strom-/Gaslieferant wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung klären. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr Strom-/Gaslieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.
Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferbeginns den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Lieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.
Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Strom-/Gaslieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann übernehmen wir den Auszugsstand des vorherigen Nutzers als Ihren Einzugsstand oder wir schätzen.
Idealerweise wählen Sie Ihren Strom/Gaslieferanten frühzeitig aus, so dass bereits zu Ihrem Einzug alles geklärt ist. Falls Sie dies nicht rechtzeitig klären konnten, ist eine rückwirkende Anmeldung von maximal sechs Wochen möglich.
Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren Strom-/Gaslieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Strom-/Gaslieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.
- Ihre neue Adresse (Anschrift der Entnahmestelle),
- die Nummer des Zählers der Entnahmestelle und
- den Beginn der Belieferung
Der von Ihnen gewählte Strom-/Gaslieferant wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung klären. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr Strom-/Gaslieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.
Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferbeginns den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Lieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.
Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Strom-/Gaslieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann übernehmen wir den Auszugsstand des vorherigen Nutzers als Ihren Einzugsstand oder wir schätzen.
Idealerweise wählen Sie Ihren Strom/Gaslieferanten frühzeitig aus, so dass bereits zu Ihrem Einzug alles geklärt ist. Falls Sie dies nicht rechtzeitig klären konnten, ist eine rückwirkende Anmeldung von maximal sechs Wochen möglich.
Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren Strom-/Gaslieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Strom-/Gaslieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.
Auszug
Sie ziehen aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aus. Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihren Lieferanten über den Auszug, damit der Lieferant uns das Ende der Netznutzung mitteilen kann.
Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferendes den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Strom-/Gaslieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.
Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Lieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Verbrauchs den Auszugsstand.
Im Fall eines Umzugs beachten Sie bitte die Hinweise in den Abschnitten Einzug und Auszug. Bei einem Umzug endet die Netznutzung und Strom-/Gaslieferung für die bisherige Wohnung (= Auszug). Für die neue Wohnung muss ein neuer Strom-/Gasliefervertrag geschlossen werden und damit beginnt die Netznutzung für diese neue Wohnung (= Einzug). Auch der Wechsel der Wohnung in dem gleichen Gebäude ist ein Umzug (Aus- und Einzug).
Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferendes den Zählerstand ab und teilen Sie uns und Ihrem Strom-/Gaslieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll notiert.
Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem Lieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Verbrauchs den Auszugsstand.
Im Fall eines Umzugs beachten Sie bitte die Hinweise in den Abschnitten Einzug und Auszug. Bei einem Umzug endet die Netznutzung und Strom-/Gaslieferung für die bisherige Wohnung (= Auszug). Für die neue Wohnung muss ein neuer Strom-/Gasliefervertrag geschlossen werden und damit beginnt die Netznutzung für diese neue Wohnung (= Einzug). Auch der Wechsel der Wohnung in dem gleichen Gebäude ist ein Umzug (Aus- und Einzug).
Lieferantenwechsel
Sie möchten Ihren Strom-/Gaslieferanten wechseln. Bitte beachten Sie dabei mögliche Fristen für die Vertragslaufzeit und die Kündigung. Wählen Sie anschließend selbständig Ihren Wunschlieferanten und beauftragen Sie ihn mit der Belieferung zu dem gewünschten Termin. Für die Beauftragung müssen Sie Ihrem Strom-/Gaslieferanten nachfolgend aufgelistete Informationen übermitteln:
Der von Ihnen gewählte Strom-/Gaslieferant wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung und mit Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten die Kündigung klären. Alternativ können Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten auch selbst kündigen. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr neuer Strom-/Gaslieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.
Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels den Zählerstand ab und teilen Sie uns, Ihrem alten und Ihrem neuen Strom-/Gaslieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung.
Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem alten und neuen Lieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Strom-/Gasverbrauchs den Zählerstand zum Lieferende des alten Lieferanten.
Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren Strom-/Gaslieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Strom-/Gaslieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.
- die Adresse der Entnahmestelle,
- die Nummer des Zählers der Entnahmestelle und
- den Beginn der Belieferung
Der von Ihnen gewählte Strom-/Gaslieferant wird nach Eingang des Auftrags mit uns die Netznutzung und mit Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten die Kündigung klären. Alternativ können Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Strom-/Gaslieferanten auch selbst kündigen. Nach der Bestätigung der Netznutzung kann Ihr neuer Strom-/Gaslieferant Sie ab dem gewünschten Lieferbeginn mit Energie beliefern.
Bitte lesen Sie zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels den Zählerstand ab und teilen Sie uns, Ihrem alten und Ihrem neuen Strom-/Gaslieferanten den Zählerstand mit. Für die Mitteilung des Zählerstands an uns steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung.
Den bereitgestellten Zählerstand übermitteln wir Ihrem alten und neuen Lieferanten. Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, dann errechnen wir anhand Ihres bisherigen Strom-/Gasverbrauchs den Zählerstand zum Lieferende des alten Lieferanten.
Sollte die Netznutzung von uns abgelehnt werden, informieren wir Ihren Strom-/Gaslieferanten über die Gründe für die Ablehnung. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Strom-/Gaslieferanten die Situation erklären und finden Sie gemeinsam eine Lösung.
Grund- und Ersatzversorgung
Wählen Sie bei einem Einzug oder bei einem Lieferantenwechsel keinen neuen Strom-Gaslieferanten, werden Sie automatisch dem regionalen Grundversorger für die Grund- und Ersatzversorgung zugeordnet.
In unserem Netzgebiet ist die Energieversorgung Apolda GmbH der regionale Grundversorger.
In unserem Netzgebiet ist die Energieversorgung Apolda GmbH der regionale Grundversorger.
Aktuelle Infos der letzten 3 Monate
Ältere Beiträge findenSie im Archiv!